Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Nationale Konferenz für betriebliche Mobilität (nachfolgend „Konferenz“ genannt)

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an der Konferenz und der BVF Service GmbH und der Schluetersche Fachmedien GmbH (gemeinschaftlich nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Sie gelten für eine kostenpflichtige als auch für kostenfreie Teilnahme, für letztere mit Ausnahme der Regelungen, die Preise und Zahlungsmodalitäten betreffen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Der Veranstalter beauftragt Dritte mit dem Online-Ticket-Verkauf und -Versand. Alle Gebühren für die Veranstaltungsteilnahme werden im Namen und auf Rechnung des Veranstalters erhoben. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Datenmaske der Veranstaltungswebsite unter http://www.nationale-konferenz-mobilität.reservix.de. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.

3. Teilnahmeberechtigung, Ticketkategorien

Das Angebot der Konferenz richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmen, Institutionen) und selbständig/freiberufliche Berater i.w.S.).

Die Teilnahme an der Konferenz setzt den Rechnungsausgleich durch den Teilnehmer voraus. Ihr Ticket stellen wir Ihnen über einen Downloadlink an die in der Bestellung angegebene E-Mail Adresse zur Verfügung. Bitte drucken Sie sich das Ticket aus und bringen es zur Konferenz mit.

3.1  Ticketkategorien

Die Veranstalter bieten drei Ticketkategorien an:

a) Tickets für Mitglieder des Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V.
b) Tickets für Nichtmitglieder, sofern diese nicht Anbieter/Dienstleister oder Berater i.w.S. für Fuhrpark- und Mobiltätsmanagement sind.
c) Tickets für Dienstleister, Anbieter oder Berater i.w.S. (Dienstleistertickets)

Besondere Regelung für Tickets der Kategorie c) Dienstleistertickets:

Mit Zahlung des Teilnahmebetrages ist die Teilnahme an der Konferenz möglich. Inhabern von Tickets der Kategorie c) (Dienstleistertickets) ist es nicht gestattet Werbematerialien jeglicher Art während der Konferenz auszulegen, zu verteilen oder in sonstiger Form in Umlauf zu bringen. Es ist nicht erlaubt, sich werblich zu präsentieren (z.B. durch Rollups, Aufsteller, hervorstechende Kleidung, usw.). Die Veranstalter sind berechtigt jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Teilnehmer, die sich dementgegen Verhalten von der Konferenz auszuschließen.

3.2 Stornierung von Anmeldungen durch die Veranstalter

Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Anmeldungen in begründeten Fällen zu stornieren. Im Falle einer bereits bezahlten Teilnahmegebühr wird diese im Falle einer Stornierung der Anmeldung durch die Veranstalter erstattet.

3.3 Sonderregelung Corona-Virus

Sollte die Veranstaltung aufgrund der Entwicklungen um Covid-19 (Coronavirus) abgesagt oder auf einen Termin verschoben werden, der dem Teilnehmer nicht passt, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer den bereits für das Besucherticket geleisteten Betrag zurück.

3.4 Nachberechnung bei fehlerhaft gebuchten Ticketkategorien

Bei Anmeldungen für eine nicht korrekte Ticketkategorie sind die Veranstalter berechtigt, die Differenz zur korrekten Ticketkategorie nachzuberechnen.


4. Leistungsumfang

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet – sofern dies im Programm vorgesehen ist – Tagungsunterlagen, Verpflegung und Getränke. Die Veranstalter behalten sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 1 Woche vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters. Die Veranstalter verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, sind die Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweisen, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Bestellers durch Vorkasse, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte. Die Veranstalter behalten sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von den Veranstaltern schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Ticket-Änderungen und Stornierung  

Umbuchungen sind nach Absprache möglich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf unter info(at)mobilitaetsverband.de.
Tickets können grundsätzlich durch Teilnehmer nicht storniert werden.

7. Ermäßigungen und Gutscheine

Gutscheine und Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Gutscheine sind bei der Online-Ticketbestellung einlösbar und je nach Art und Umfang zeitlich begrenzt. Gutscheine können nur bei der Online-Ticketbestellung eingelöst werden. Der Gutscheinwert wird nicht in bar ausgezahlt.

8. Presseakkreditierung

Eine kostenfreie Zulassung zur Konferenz als Journalist/in ist ausschließlich über eine vorherige Akkreditierung möglich. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis in Form eines Presseausweises und eine Information in welchem Medium eine Veranstaltungs-vorankündigung der Konferenz erfolgt und eine Berichterstattung notwendig. Der Veranstalter behält sich vor, Akkreditierungen abzulehnen.

9. Urheberrechte

Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ein ausschließlich einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

10. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Redebeiträge, die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

11. Film- und Fotoaufnahmen

Die Veranstalter dokumentieren die Veranstaltungen. Neben der Wortberichterstattung werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht. Darauf werden die Teilnehmer in der Bestätigung ihrer Anmeldung separat hingewiesen. Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen von ihnen während der Veranstaltungen gefertigt werden. Sie sind mit einer zeitlich und räumlich unbeschränkter Nutzung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder durch Dritte einverstanden, die sich entsprechende Nutzungsrechte vom Veranstalter haben einräumen lassen.

12. Datenverwendung

12.1 Daten von Inhabern kostenfreier Tickets

Überlassen die Veranstalter Teilnehmern kostenfrei Tickets, so überlässt der Teilnehmer im Gegenzug für die Teilnahmemöglichkeit an der Veranstaltung den Veranstaltern die Daten, die sich aus seiner Anmeldung ergeben.

Die Veranstalter nutzen die Daten, um geeignete Kandidaten für die Teilnahme an seinen Konferenzen zu identifizieren. Ferner geben die Veranstalter die Daten an benannte Partner ihrer Veranstaltung weiter, die diese Daten zu Werbezwecken verwenden oder dazu, die Teilnehmer über ähnliche Veranstaltungen zu informieren. Außerdem verwenden die Veranstalter die Daten, um Teilnehmer zu kontaktieren.

12.2 Daten von Inhabern kostenpflichtiger Tickets

Die Daten der Inhaber kostenpflichtiger Tickets werden nur dann im unter Ziffer 9.1 beschriebenen Umfang genutzt, sofern sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Teilnehmer bzw. das für Teilnehmer das Ticket bestellende Unternehmen Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover vereinbart.

 

Hannover/Mannheim, 01.07.2022